Psychische Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit
(im SGB XI-Sinne)
Viele Überlegungen und Anstrengungen beziehen sich derzeit auf die immens zunehmende Zahl
der im Alter an Demenz erkrankenden Menschen.
Hier soll daneben das Augenmerk auf
Langzeit-Psychisch- Kranke und Behinderte gelenkt werden, die nach Jahren des betreuten Lebens
nach zunehmendem Alter und körperlicher Pflegebedürftigkeit in Umbruchsituationen kommen, die
von ihnen selber, den Betreuenden und von Einrichtungen zu bewätligen sind.
Jetzt – mehr als 60 Jahre nach Ende der Naziverbrechen und mit höherer Lebenserwartung auch
bei Behinderten – sind bestehende Betreuungssysteme damit konfrontiert, dass körperpflegerische
Anforderungen durch Alter und Krankheit zunehmen und die bisherige Leistungsbereitschaft übersteigt.
Es stellen sich weitreichende gesellschaftliche Herausforderungen an die Hilfestrukturen.
Die Elterngeneration kann die Betreuung behinderter Kinder häufig jetzt endgültig nicht mehr
wahrnehmen – wegen eigenem Alter und nicht mehr ausreichender ambulanter Hilfestellung.
Vorhandene stationäre oder ambulante Einrichtungen gilt es konzeptionell und personell auf
gleichgewichtige psychosoziale und somatische Versorgung einzurichten und Redeweisen wie
„….abgeschoben in die Pflege“ den Boden zu entziehen.
Daraus ergeben sich solche Fragen wie ...
Wie ist der Präventions-Gedanken - sowohl im SGB IX wie
auch SGB XI verankert - langfristig lebendig zu halten und ohne
berufsspezifische Abgrenzungen, sowohl auf psychosoziale wie
auch körperliche Notwendigkeiten hin anzuwenden.?
-
Wie kann die Gleichzeitigkeit und Gleichwertigkeit von psychosozialer
Betreuung und körperlicher Pflege gestaltet werden? - auf dass sie
als „ganzheitlich/aus einem Guss“ erlebt wird?
-
Wie kann darauf hin gewirkt werden, dass ein größtmögliches Maß an
erhaltener oder reaktivierbarer Eigenverantwortung – trotz bestehendem
„Institutionalismus“ (in Anlehnung an „Hospitalismus“) - die
Lebensqualität bestimmt?
-
Wie sind Pflegeaufwendungen methodisch und in Zeiteinheiten so zu gestalten,
dass sie dem psychisch Kranken und Pflegebedürftigen gerecht werden und in
Übereinstimmung mit Ziel- und Richtlinienvorgaben stehen?
-
Wie können einrichtungsbezogene Konzepte – sei es der Behindertenhilfe oder
der Pflege - so gestaltet werden, dass sie psychiatrisch bedingte Einschränkungen
und somatische Handlungs-Notwendigkeiten miteinander in Einklang bringen?
-
Wie können – wie müssen Konzepte aussehen, dass sie von Pflegenden / Betreuenden
auch langfristig gelebt und immer neu prozesshaft gestaltet werden können?
-
Welche Personalentwicklungs- und -begleitmaßnahmen sind erforderlich, um einer
solchen Aufgabe gerecht werden zu können? – und sie auch im eigentlichen
Sinne des Begriffs, „wirtschaftlich“ zu gestalten?
Bei Fragen oder Interesse
schreiben Sie mir doch