Beratung zu Hause zu pflegerischen Notwendigkeiten und ihrer
im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes.
Erstellen von Gutachten und Widerspruchsbegründungen auf der
Grundlage gesetzlicher Bestimmungen. Der Hilfebedarf wird
richtliniengemäß erfasst, in nachvollziehbarer Weise erklärt
und schrift-lich zur Verfügung gestellt.
Bei Widerspruchsverfahren erfolgt eine differenzierte
Auseinandersetzung mit vorausgegangenen Gutachten.
Sachgerechtes Vertreten der Feststellungen nach außen -
gegenüber der Pflegekasse, dem Medizinischen Dienst oder auch bei Gericht.
Beratung und Schulung von Betreuenden und Pflegenden — abgestimmt auf
Situation und Kenntnisstand. Es werden Grundlagen bis hin zu speziellen Kenntnissen der sozialen Sicherung
nachvollziehbar dargestellt.
Sie können nachvollziehen, was pflegerisch notwendig ist und wie die individuellen
Gegebenheiten berücksichtigt werden. – Hilfe beim Überwinden bürokratischer Hürden.
Sie erfahren fachkundige Unterstützung beim Einbringen und Durchsetzen von
gesetzlich vorgesehenen Ansprüchen.
Sie sparen Kraft und Ärger – und in der Regel ist schnellere Klärung mit der
Pflegekasse möglich. – Ggf. Erwirken von außergerichtlicher Einigung.
Sicherheit, dass alle sachdienlichen Aspekte vertreten und damit die
zustehenden Hilfen genutzt werden können.
Die Organisation und Finanzierbarkeit von Pflegesituationen können
leichter bewältigt werden.
Die eigene Möglichkeit, sich mit Institutionen und öffentlichen
Einrichtungen auseinanderzusetzen, wird gestärkt.